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   LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80   

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https://dejure.org/1980,24334
LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80 (https://dejure.org/1980,24334)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.06.1980 - 4 T 243/80 (https://dejure.org/1980,24334)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 4 T 243/80 (https://dejure.org/1980,24334)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 05.10.1976 - 1 AR 64/76

    Nachlaßgericht; Erbe; Erbfall; Erbschaft; Zuständigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80
    Die Gegenmeinung (LG Düsseldorf RPfleger 1977, 24; LG Köln DNotZ 1977, 244 f.; Palandt/Diederichsen, 39. Aufl., § 1416 BGB Anm. 2; Haegele, G BR 6. Aufl., 1979, S. 151 Anm. 275; Hieber, DNotZ 1959, 463 und 1965, 615 f.; Tiedtke, FamRZ 1979, 370 ff.) vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß auch bei gemeinschaftlicher Auflassung eines Grundstücks an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Bruchteilseigentümer zunächst Bruchteilseigentum erworben wird.
  • RG, 18.09.1937 - V B 7/37

    Muß der Grundbuchrichter, dem bekannt ist, daß die ein Grundstück erwerbenden

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80
    das sich kraft der gesetzlichen Regelung des § 1416 BGB nach einer logischen Sekunde im Gesamthandseigentum umwandelt mit der Folge, daß ohne eine erneute Auflassung sofort die Eintragung als Miteigentümer in Gütergemeinschaft beantragt werden kann, Von dieser Auffassung geht auch das RG ( RGZ 155, 344, 346) als selbstverständlich aus.
  • LG Köln, 18.06.1980 - 11 T 85/80

    Gütergemeinschaft nach österreichischem Recht

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80
    Es spricht nichts dagegen, daß die Eheleute zunächst In einer logischen Sekunde Bruchteilseigentümer werden und sich dieses Bruchteilseigentum sodann In Gesamthandseigentum umwandelt Heft Nr. 4 MittRhNotK April 1981 (LG Köln, Beschluß vom 18.6.1980- 11 T 85/80 - mitgeteilt von Notar Heinz R. Brecher, Köln) Nach österreichischem Recht können die Ehegatten, die durch Ehepakt als Güterstand die Gütergemeinschaft unter Lebenden vereinbart haben, am Geeamtgut kein Eigentum zur gesamten Hand, sondern nur Bruchteilseigentum erwerben.
  • RG, 24.01.1914 - V 1/14

    Darf der Grundbuchrichter den ohne Mitwirkung der Ehefrau gestellten Antrag eines

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80
    Hieraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß aufgrund einer an einen Ehegatten allein erfolgten Auflassung sofort die Eintragung der Eheleute als Miteigentümer in Gütergemeinschaft beantragt werden kann, da das Grundbuch durch die Eintragung des erwerbenden Ehegatten als Alleineigentümer unrichtig würde und sofort gemäß § 22 GBO berichtigt werden müßte ( RGZ 84, 326, 327 f.; BayObLG RPfleger 1975, 302 e. DNotZ 1976, 174 und RPfleger 1979, 18 f. DNotZ 1979, 216).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80

    Inhaltserfordernis einer Zwischenverfügung/Vereinbarung einer bestimmten

    2. Uegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Auflassung an In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten (LG Bonn, Beschluß vom 3.6.1980 - 4 T 243/80 - mitgeteilt von Notar Dr. Lamberty, Siegburg) BGB ft§ 925, 1418 GBO § 47 1. Von dem Erfordernis der inhaltlichen Übereinstimmung von Eintragungsantrag und Auflassung kann abgesehen werden, wenn das Grundstück an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Bruchteileerwerber zu 1/2 Anteil aufgelassen worden Ist und diese beantragen, sie als Miteigentümer in Gütergemeinschaft einzutragen.
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